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Wir wollen Sie über Bebauungsplanung, Bebauungsrecht, Bebauungsplanung, die Anwendung des § 18, Parzellierungsverfahren oder die Themen, auf die Sie neugierig sind und die Sie öffnen möchten, informieren ein Fenster in deinem Kopf.

Wie im Bebauungsgesetz Nr. 3194 vorgeschrieben, wird die Erstellung und Genehmigung der Bebauungspläne durch das Gemeindegesetz Nr. 5393 und das Großstadtgemeindegesetz Nr. 3030 genehmigt. Wir haben Lösungen vorzuschlagen, die den Bestimmungen entsprechen der Verordnung.

Auch Transaktionen in Form von Urkunden; Gegen alle Probleme, die im Prozess von der Erstellung der Parzellenpläne bis zum Bau aufgetreten sind; Es gibt Lösungen, die wir gemäß den Bestimmungen der Verordnung vorschlagen werden.